Beizen und Passivieren von Edelstahl

Edelstahlbeizen ist eine Verfahrenstechnik, mit der Zunder, Anlauffarben und ferritische Verunreinigungen von Edelstahlflächen und Schweißnähten entfernt werden. Durch die mechanische Bearbeitung von Edelstahl kommt es zudem zur Zerstörung der obersten Schicht, der Passivschicht, die die Korrosionsbeständigkeit von Edelstahl ausmacht. Durch das Beizen wird die gesamte Oberfläche des Materials aufgeraut und von Verunreinigungen befreit. Nach dem Beizvorgang, der je nach Edelstahlart und Grad der Verunreinigung mehrere Stunden dauern kann, wird die gesamte Oberfläche mit Passivierungsmittel behandelt. Dadurch erfolgt ein lückenloser Aufbau einer einheitlichen Passivschicht. Die behandelten Oberflächen sind metallisch rein, korrosionsbeständig und haben ein sauberes, matt glänzendes Aussehen.

Wir bieten in unserem Unternehmen zwei Verfahrensweisen des Edelstahlbeizens an:

Tauchbeizen
Die zu beizenden Teile werden in Tauchbecken behandelt. Unsere beiden Beizbecken haben die Größen:

  • 7000 x 2000 x 2000 (mm)
  • 4000 x 2000 x 900 (mm)

Damit können auch größere Bauteile problemlos im Tauchverfahren behandelt werden.

Sprühbeizen
Bauteile, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht tauchbar sind, werden im Sprühbeizverfahren behandelt. Diese Teile werden entweder bei uns im Unternehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen direkt beim Kunden, durch das Auftragen von Sprühbeize bearbeitet.

Passivieren
Das Passivieren erfolgt grundsätzlich durch das Auftragen eines geeigneten Passivierungsmittels direkt nach dem Beizvorgang.

Zusätzliche Bedingungen für die Durchführung von Beizarbeiten

  1. Bei allen Aufträgen muss das Material, das bearbeitet werden soll, mit der genauen Werkstoffbezeichnung gekennzeichnet werden. Das ist vor allem bei Bauteilen mit unterschiedlichen Werkstoffkombinationen wichtig.
  2. Verbindungen aus Stahl- und Edelstahl sind zum Beizen nicht geeignet. Sollte sich eine derartige Kombination nicht vermeiden lassen, bieten wir an, die Stahlteile (soweit möglich) mit einer Rostschutzgrundierung zu beschichten. Dadurch kann der Stahl vor Korrosion geschützt werden. Trotz dieser Maßnahmen ist eine säurebedingte Beschädigung der beschichteten Teile nicht auszuschließen. Jegliche Haftung für mögliche Schäden ist daher ausgeschlossen.
  3. Hohlräume, z.B. unter Versteifungen oder Laschen auf Behältern, die konstruktionstechnisch nicht völlig dicht verschweißt werden können, müssen grundsätzlich mit Spülbohrungen (min.12mm) versehen werden, um eine vollständige Säureentleerung zu gewährleisten und spätere Korrosion zu vermeiden.
  4. Behälter mit Dopplungen und starken Verwinkelungen, Rohrbündel und Bauteile mit kleinen Öffnungen oder auch werkstoffbedingten Poren bereiten im Normalfall einen hohen Aufwand beim Spülen. In solchem Fall ist mehr Zeit zum Spülen und Trocknen notwendig, um eventuelle Nacharbeiten direkt in unserem Unternehmen vorzunehmen. Werden diese Teile aus terminlichen Gründen in nassem Zustand abgeholt, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  5. Schlackereste und unlösliche Einschlüsse in der Schweißnaht, sowie Markierungen (teilweise), Klebstoffreste und Gummianhaftungen werden durch das Beizen nicht entfernt. Ebenso durch mechanische Bearbeitung entstandene, tiefliegende ferritische Einschlüsse, diese können nur mechanisch durch Ausschleifen entfernt werden.
  6. Wird vor dem Beizvorgang eine Entfettung der Bauteile nötig, ist dieses vorher anzumelden und wird extra berechnet.
  7. Einzelne Bauteile sollten inklusive Transportverpackung grundsätzlich nicht mehr als 5 Tonnen wiegen. Sollte dies dennoch der Fall sein, wäre eine Bearbeitung im Sprühbeizverfahren direkt beim Kunden möglich.
  8. Zur Vermeidung von Terminschwierigkeiten bitten wir darum, Lohnbeizaufträge mindestens 2 Tage vor Anlieferung anzumelden.
  9. Die Abholung erfolgt grundsätzlich nach Absprache. Bei großen Behältern sollten Anschlaglaschen und Transportösen vorhanden sein.
  10. Uns ist freigestellt, mit welchem Beizverfahren die Bauteile behandelt werden.